Anträge auf Mitgliedschaft

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im VDLUFA!

Im VDLUFA sind folgende Arten der Mitgliedschaft möglich:

  • Ordentliche Mitgliedschaft
  • Außerordentliche Mitgliedschaft
  • Persönliche Mitgliedschaft
  • Freie Mitgliedschaft

Um eine Mitgliedschaft zu erlangen müssen Sie:

  • Den Aufnahmeantrag ausfüllen und unterschreiben.
  • Ihren Antrag durch zwei Vertreter Ordentlicher Mitglieder befürworten lassen. Eine Liste der eingetragenen Ordentlichen Mitglieder können Sie über die Geschäftsstelle des VDLUFA erhalten (Email: info@VDLUFA.eu, Tel.: +49.6232.136.121).
  • Den vollständig ausgefüllten, unterzeichneten und befürworteten Antrag als Briefpost an die im Formular angegebene Adresse senden.
  • Zuletzt muss Ihr Antrag durch den Vorstand angenommen werden.

Ordentliche Mitglieder des VDLUFA können werden:

  • Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalten (LUFA);
  • Organisationseinheiten mit Aufgaben einer landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt innerhalb größerer Einrichtungen (z. B. Landesanstalten für Landwirtschaft, Landeslaboratorien);
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Organisationseinheiten innerhalb dieser Einrichtungen.

Ordentliche Mitglieder müssen in ihrer Arbeit die Aufgaben und Zwecke des VDLUFA unterstützen. Sie müssen öffentlich, d. h. von der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern oder Körperschaften des öffentlichen Rechts getragen werden. Ausländische Einrichtungen im oben genannten Sinne können Ordentliches Mitglied werden, genauso wie Einrichtungen, die nach Ermessen des Vorstandes verwandte Fachgebiete vertreten.

Juristische und natürliche Personen, die eine agrarwissenschaftliche Untersuchungs- oder Forschungsstelle unterhalten, die sich nicht in öffentlicher Trägerschaft befindet, können Außerordentliche Mitglieder werden.

Voraussetzung für eine Persönliche Mitgliedschaft ist eine wissenschaftliche Qualifikation, die in der Regel durch einen Hochschulabschluss nachgewiesen wird. Persönliche Mitglieder können werden:

  • Mitarbeiter/innen Ordentlicher Mitglieder einschließlich der Mitarbeiter/innen der Unterhaltsträger der Ordentlichen Mitglieder;
  • Eigentümer/innen und Mitarbeiter/innen Außerordentlicher Mitglieder.

Mit dem Eintritt in den Ruhestand erwerben Persönliche Mitglieder die Freie Mitgliedschaft.

Voraussetzung für eine Freie Mitgliedschaft ist eine wissenschaftliche Qualifikation, die in der Regel durch einen Hochschulabschluss nachgewiesen wird. Freie Mitglieder können werden:

  • Mitarbeiter/innen einer Einrichtung, welche die Bedingungen einer Ordentlichen Mitgliedschaft erfüllt, jedoch kein Ordentliches Mitglied des VDLUFA ist;
  • Im Ruhestand befindliche ehemalige Persönliche Mitglieder.

Hier können Sie die Anträge als am PC auszufüllendes PDF herunterladen: