Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im VDLUFA!
Im VDLUFA sind folgende Arten der Mitgliedschaft möglich:
Um eine Mitgliedschaft zu erlangen müssen Sie:
Ordentliche Mitglieder des VDLUFA können werden:
Ordentliche Mitglieder müssen in ihrer Arbeit die Aufgaben und Zwecke des VDLUFA unterstützen. Sie müssen öffentlich, d. h. von der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern oder Körperschaften des öffentlichen Rechts getragen werden. Ausländische Einrichtungen im oben genannten Sinne können Ordentliches Mitglied werden, genauso wie Einrichtungen, die nach Ermessen des Vorstandes verwandte Fachgebiete vertreten.
Juristische und natürliche Personen, die eine agrarwissenschaftliche Untersuchungs- oder Forschungsstelle unterhalten, die sich nicht in öffentlicher Trägerschaft befindet, können Außerordentliche Mitglieder werden.
Voraussetzung für eine Persönliche Mitgliedschaft ist eine wissenschaftliche Qualifikation, die in der Regel durch einen Hochschulabschluss nachgewiesen wird. Persönliche Mitglieder können werden:
Mit dem Eintritt in den Ruhestand erwerben Persönliche Mitglieder die Freie Mitgliedschaft.
Voraussetzung für eine Freie Mitgliedschaft ist eine wissenschaftliche Qualifikation, die in der Regel durch einen Hochschulabschluss nachgewiesen wird. Freie Mitglieder können werden:
Hier können Sie die Anträge als am PC auszufüllendes PDF herunterladen: